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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2023 - 2 L 107/23.Z   

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https://dejure.org/2023,36722
OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2023 - 2 L 107/23.Z (https://dejure.org/2023,36722)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.11.2023 - 2 L 107/23.Z (https://dejure.org/2023,36722)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. November 2023 - 2 L 107/23.Z (https://dejure.org/2023,36722)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 28 Abs 3 AufenthG 2004, § 31 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 31 Abs 4 S 2 AufenthG 2004
    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis; Ehebestandszeit; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft; Trennung; Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten

  • rechtsportal.de

    Aufenthaltserlaubnis; Ehebestandszeit; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft; Trennung; Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 2 M 29/14

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht eines türkischen Ehegatten; Rechtmäßigkeit und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2023 - 2 L 107/23
    Es kann dahinstehen, ob die durch Gesetz vom 23. Juni 2011 (BGBl. I S. 1266) mit Wirkung zum 1. Juli 2011 eingeführte Verlängerung der Mindestdauer des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft von zwei auf drei Jahre auf Grund der sog. Stillhalteklausel des Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80) gegenüber türkischen Staatsangehörigen nicht wirksam ist (Beschluss des Senats vom 7. Juli 2014 - 2 M 29/14 - juris Rn. 11; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Auflage 2022, § 31 AufenthG Rn. 30; Art. 13 ARB 1/80 Rn. 78 ; a.A. OVG MV, Beschluss vom 13. Januar 2012 - 2 M 201/11 - juris Rn. 5 ).

    Die Zeit davor, ab der Stellung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vom 15. September 2017, kann auf die Mindestbestandsdauer der Ehe nicht angerechnet werden, da der Antrag während des laufenden Asylverfahrens gestellt wurde und damit entsprechend §§ 55 Abs. 2, 42 Abs. 2 AsylG keine Fiktionswirkung gemäß § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG auslöste (BayVGH, Beschluss vom 22. April 2016 - 19 ZB 15.318 - juris Rn. 8; NdsOVG, Beschluss vom 11. September 2018 - 13 ME 392/18 - juris Rn. 4; Samel, in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 81 AufenthG Rn. 39; anders noch Beschluss des Senats vom 7. Juli 2014 - 2 M 29/14 - a.a.O. Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.2012 - 11 S 1639/12

    Fiktionswirkung der Antragstellung im Ausländerrecht; Zeiten rechtmäßigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2023 - 2 L 107/23
    Der Begriff "rechtmäßig" in § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG bezieht sich nicht auf die Ehe, sondern auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes (VGH BW, Beschluss vom 5. September 2012 - 11 S 1639/12 - juris Rn. 5; Tewocht, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, § 31 AufenthG Rn. 14).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.01.2012 - 2 M 201/11

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Voraussetzung einer dreijährigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2023 - 2 L 107/23
    Es kann dahinstehen, ob die durch Gesetz vom 23. Juni 2011 (BGBl. I S. 1266) mit Wirkung zum 1. Juli 2011 eingeführte Verlängerung der Mindestdauer des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft von zwei auf drei Jahre auf Grund der sog. Stillhalteklausel des Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80) gegenüber türkischen Staatsangehörigen nicht wirksam ist (Beschluss des Senats vom 7. Juli 2014 - 2 M 29/14 - juris Rn. 11; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Auflage 2022, § 31 AufenthG Rn. 30; Art. 13 ARB 1/80 Rn. 78 ; a.A. OVG MV, Beschluss vom 13. Januar 2012 - 2 M 201/11 - juris Rn. 5 ).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2018 - 13 ME 392/18

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis während eines laufenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2023 - 2 L 107/23
    Die Zeit davor, ab der Stellung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vom 15. September 2017, kann auf die Mindestbestandsdauer der Ehe nicht angerechnet werden, da der Antrag während des laufenden Asylverfahrens gestellt wurde und damit entsprechend §§ 55 Abs. 2, 42 Abs. 2 AsylG keine Fiktionswirkung gemäß § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG auslöste (BayVGH, Beschluss vom 22. April 2016 - 19 ZB 15.318 - juris Rn. 8; NdsOVG, Beschluss vom 11. September 2018 - 13 ME 392/18 - juris Rn. 4; Samel, in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 81 AufenthG Rn. 39; anders noch Beschluss des Senats vom 7. Juli 2014 - 2 M 29/14 - a.a.O. Rn. 12).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2023 - 2 L 107/23
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, welche das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 22.04.2016 - 19 ZB 15.318

    Keine Fiktionswirkung durch Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2023 - 2 L 107/23
    Die Zeit davor, ab der Stellung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vom 15. September 2017, kann auf die Mindestbestandsdauer der Ehe nicht angerechnet werden, da der Antrag während des laufenden Asylverfahrens gestellt wurde und damit entsprechend §§ 55 Abs. 2, 42 Abs. 2 AsylG keine Fiktionswirkung gemäß § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG auslöste (BayVGH, Beschluss vom 22. April 2016 - 19 ZB 15.318 - juris Rn. 8; NdsOVG, Beschluss vom 11. September 2018 - 13 ME 392/18 - juris Rn. 4; Samel, in: Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 81 AufenthG Rn. 39; anders noch Beschluss des Senats vom 7. Juli 2014 - 2 M 29/14 - a.a.O. Rn. 12).
  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2023 - 2 L 107/23
    In diesem Fall kann der Ausländer für den von ihm begehrten künftigen Aufenthalt im Bundesgebiet ein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ausübung des Verlängerungsermessens gemäß § 31 Abs. 4 Satz 2 AufenthG geltend machen (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 1 C 5.10 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.09.2022 - 9 B 2.22

    Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2023 - 2 L 107/23
    Dieser ist mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 21. März 2022 - 9 B 2/22 MD - abgelehnt worden.
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